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   OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23   

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https://dejure.org/2023,26167
OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23 (https://dejure.org/2023,26167)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2023 - 6 B 24/23 (https://dejure.org/2023,26167)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2023 - 6 B 24/23 (https://dejure.org/2023,26167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 5, WaffG § 10 Abs. 1, WaffG § 37a Satz 1, WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a
    Waffenrecht; Verstoß gegen die Erlaubnispflicht; Gröblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG (hier im Einzelfall verneint)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23
    Dabei kommt es darauf an, ob die Genehmigung nur der Kontrolle eines im allgemeinen sozialadäquaten Verhaltens dienen soll und die Tat ihren Unwert erst aus dem Fehlen der Genehmigung herleitet - Tatbestandsirrtum - oder ob es sich um ein grundsätzlich wertwidriges Verhalten handelt, das im Einzelfall aufgrund der Genehmigung erlaubt ist - Verbotsirrtum - (BGH, Urt. v. 11. September 2002 - 1 StR 73/02 -, juris Rn. 12, v. 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93 -, juris Rn. 25).

    (BGH, Urt. v. 22. Juli 1993 a. a. O. zu § 22 a Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 3 Abs. 3 KWKG a. F.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2009 - 20 B 1537/08
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23
    Entscheidend für die Bewertung eines Verstoßes gegen das Waffengesetz als gröblich ist nicht nur, ob im Einzelnen die Rechtsverletzung gemessen an den Zielsetzungen der einschlägigen Vorgaben objektiv schwer wiegt, sondern auch, ob sie dem Betreffenden zugleich als grobe Pflichtwidrigkeit zuzurechnen ist, entweder weil er vorsätzlich gehandelt oder sich als besonders leichtsinnig, nachlässig oder gleichgültig gezeigt hat (OVG NRW, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 -, juris Rn. 7).

    Entsprechend wiegt eine solche Rechtsverletzung objektiv im Grundsatz besonders schwer (OVG NRW, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23
    Verstöße gegen das Waffenrecht, die vorsätzliche Straftaten darstellen, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, juris Rn. 25) in der Regel auch gröblich im Sinne des Gesetzes.
  • VGH Bayern, 20.07.2020 - 24 ZB 19.1204

    Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen gröblichem

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23
    Nach anderer Ansicht ist von einem vermeidbaren Verbotsirrtum auszugehen, wenn der Betroffene irrigerweise eine Erlaubnis nicht für erforderlich hält, und von einem Tatbestandsirrtum nur dann, wenn er in Kenntnis der Erlaubnispflicht irrigerweise die Erteilung der Erlaubnis annimmt und in diesem Sinne das negative Tatbestandsmerkmal "ohne Erlaubnis" als wesentlichen, das Unwerturteil über das Verhalten erst schaffenden Umstand nicht kennt (vgl. Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 52 WaffG Rn. 70 f.; Heinrich in: MüKo zum StGB, 4. Aufl. 2022, § 52 WaffG Rn. 4; vgl. zu vermeidbarem Verbotsirrtum bei Fehlvorstellung über die Erlaubnispflicht auch: BayVGH, Beschl. v. 20. Juli 2020 - 24 ZB 19.1204 -, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. Oktober 2005 - 1 Ss 49/91 -, NJW 1992, 1057).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.1991 - 1 Ss 49/91
    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23
    Nach anderer Ansicht ist von einem vermeidbaren Verbotsirrtum auszugehen, wenn der Betroffene irrigerweise eine Erlaubnis nicht für erforderlich hält, und von einem Tatbestandsirrtum nur dann, wenn er in Kenntnis der Erlaubnispflicht irrigerweise die Erteilung der Erlaubnis annimmt und in diesem Sinne das negative Tatbestandsmerkmal "ohne Erlaubnis" als wesentlichen, das Unwerturteil über das Verhalten erst schaffenden Umstand nicht kennt (vgl. Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 52 WaffG Rn. 70 f.; Heinrich in: MüKo zum StGB, 4. Aufl. 2022, § 52 WaffG Rn. 4; vgl. zu vermeidbarem Verbotsirrtum bei Fehlvorstellung über die Erlaubnispflicht auch: BayVGH, Beschl. v. 20. Juli 2020 - 24 ZB 19.1204 -, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. Oktober 2005 - 1 Ss 49/91 -, NJW 1992, 1057).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05

    Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum: Unkenntnis eines Angeklagten

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23
    Teilweise wird für das Vergehen nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a WaffG bei einem Irrtum über die Erforderlichkeit der Erlaubnis ein Tatbestandsirrtum mit der Begründung angenommen, in derartigen Fällen diene der Genehmigungsvorbehalt der Durchsetzung des staatlichen Kontrollanspruchs, in dessen Missachtung das entscheidende tatbestandliche Unrecht liege (OLG Frankfurt, Beschl. v. 18. Oktober 2005 - 1 Ss 220/05 -, juris Rn. 7; wohl auch BayObLG, Beschl. v. 23. März 2001 - 4St RR 36/2001 - juris Rn 14: Verbotsirrtum nur bei Irrtum über Reichweite einer bestehenden Erlaubnis).
  • BayObLG, 23.03.2001 - 4St RR 36/01

    Erforderlichkeit einer waffenrechtlichen Erlaubnis zur Einfuhr von Waffen nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23
    Teilweise wird für das Vergehen nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a WaffG bei einem Irrtum über die Erforderlichkeit der Erlaubnis ein Tatbestandsirrtum mit der Begründung angenommen, in derartigen Fällen diene der Genehmigungsvorbehalt der Durchsetzung des staatlichen Kontrollanspruchs, in dessen Missachtung das entscheidende tatbestandliche Unrecht liege (OLG Frankfurt, Beschl. v. 18. Oktober 2005 - 1 Ss 220/05 -, juris Rn. 7; wohl auch BayObLG, Beschl. v. 23. März 2001 - 4St RR 36/2001 - juris Rn 14: Verbotsirrtum nur bei Irrtum über Reichweite einer bestehenden Erlaubnis).
  • BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23
    Dabei kommt es darauf an, ob die Genehmigung nur der Kontrolle eines im allgemeinen sozialadäquaten Verhaltens dienen soll und die Tat ihren Unwert erst aus dem Fehlen der Genehmigung herleitet - Tatbestandsirrtum - oder ob es sich um ein grundsätzlich wertwidriges Verhalten handelt, das im Einzelfall aufgrund der Genehmigung erlaubt ist - Verbotsirrtum - (BGH, Urt. v. 11. September 2002 - 1 StR 73/02 -, juris Rn. 12, v. 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 26.01.2024 - 6 A 619/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Gewerbeuntersagung;

    Deshalb kommt es auch an dieser Stelle auf die Fragen, ob der Kläger von der Erlaubnispflichtigkeit der Darlehensgeschäfte Kenntnis hatte und ggf. ob der von ihm behauptete Irrtum über die Erlaubnispflicht der Darlehensgeschäfte einen vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum nach § 16 Abs. 1 StGB oder einen den Vorsatz nicht berührenden vermeidbaren Verbotsirrtum nach § 17 Satz 1 StGB begründen würde (vgl. zur Abgrenzung: SächsOVG, Beschl. v. 25. September 2023 - 6 B 24/23 -, juris Rn. 15; VG Dresden, Urt. v. 27. März 2018 - 10 K 1246/16.D -, juris Rn. 52 ff.), nicht an.
  • VGH Bayern, 11.12.2023 - 24 CS 23.1495

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und Einziehung eines Jagdscheins

    Es ist -vorbehaltlich weiterer Aufklärung im Hauptsacheverfahren durch das Verwaltungsgericht (s.a. noch unten) - derzeit auch nicht ersichtlich, dass das vom Antragsteller vorgetragene Verhalten der Behörde die Einordnung des Verstoßes trotz Strafbarkeit ausnahmsweise als nicht gröblich begründen könnte (vgl. zu besonderen Umständen etwa SächsOVG, B.v. 25.9.2023 - 6 B 24/23 - juris Rn. 16 ff.).
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